Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Nutzungsbedingungen für die Easy Leasy Plattform

    Art. 1 Geltungsbereich und Begriffe

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform easy-leasy.ch und für alle Leistungen, welche die Easy Leasy AG, Erlenweg 10, 6312 Steinhausen (nachfolgend «Easy Leasy»), gegenüber Nutzerinnen und Nutzern erbringt. 1.2 In diesen AGB bedeuten: - «Abgeber»: die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer, die oder der den laufenden Leasingvertrag abgeben möchte und dafür ein Inserat erstellt. - «Übernehmer»: die Person oder das Unternehmen, die oder das ein inseriertes Fahrzeug übernehmen möchte und dafür eine Anfrage stellt. - «Leasinggesellschaft»: die Bank oder Finanzierungsgesellschaft, mit der der Leasingvertrag besteht. - «Übernahme»: die Leasinggesellschaft entlässt den Abgeber aus seinem Leasingvertrag, weil ein über Easy Leasy vermittelter Übernehmer das Fahrzeug übernimmt. - «Vermittelter Kontakt»: jede Person, die Easy Leasy dem Abgeber als Interessentin oder Interessent genannt hat, und jeder Abgeber, dessen Fahrzeug Easy Leasy einem Übernehmer als verfügbar bestätigt hat. 1.3 Mit der Registrierung, dem Erstellen eines Inserats, dem Absenden einer Anfrage oder der Bestellung einer Zusatzleistung akzeptiert die Nutzerin oder der Nutzer diese AGB. 1.4 Easy Leasy kann diese AGB anpassen. Die neue Fassung wird auf der Plattform veröffentlicht und gilt ab diesem Zeitpunkt für neue Inserate, Anfragen und Bestellungen. Für eine laufende Vermittlung gilt die Fassung, die der Abgeber mit der Bestätigung der Vermittlungsbedingungen nach Art. 4.4 akzeptiert hat. 1.5 Die Plattform richtet sich an Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz und an Fahrzeuge mit einem Leasingvertrag bei einer Schweizer Leasinggesellschaft.

    Art. 2 Leistungen von Easy Leasy

    2.1 Easy Leasy betreibt eine Plattform für die Übernahme laufender Leasingverträge. Easy Leasy bringt Abgeber und Übernehmer zusammen und begleitet beide bis zur Übernahme. Dazu gehören die Inseratsplattform, die Entgegennahme und Prüfung von Anfragen, die Bonitätsprüfung des Übernehmers, Abklärungen mit der Leasinggesellschaft, Vorlagen und Leitfäden sowie die Koordination von Besichtigung und Übergabe. 2.2 Gegenüber dem Abgeber ist Easy Leasy Mäklerin im Sinne von Art. 412 ff. OR. Easy Leasy schuldet das Bemühen um eine Vermittlung, nicht deren Erfolg. Ob eine Übernahme zustande kommt, entscheidet allein die Leasinggesellschaft. 2.3 Easy Leasy ist weder Leasinggeberin noch Verkäuferin des Fahrzeugs, gewährt keine Kredite und wird nicht Partei des Leasingvertrags oder einer Vereinbarung zwischen Abgeber und Übernehmer. 2.4 Während der Vermittlung läuft die Kommunikation zwischen Abgeber und Übernehmer über Easy Leasy. Easy Leasy nennt dem Abgeber eine Interessentin oder einen Interessenten erst, wenn die Prüfung nach Art. 3.5 erfolgt ist und der Abgeber die Vermittlungsbedingungen nach Art. 4.4 bestätigt hat. 2.5 Zusatzleistungen gegen Entgelt, etwa das Spotlight-Inserat oder der Technik-Check, sind in Art. 7 geregelt. Sie sind freiwillig und nie Voraussetzung für eine Übernahme.

    Art. 3 Inserate, Anfragen und Bonitätsprüfung

    3.1 Das Inserieren ist kostenlos. Ein Inserat darf nur erstellen, wer Leasingnehmerin oder Leasingnehmer des Fahrzeugs ist oder vom Leasingnehmer dazu ermächtigt wurde. 3.2 Die Angaben im Inserat zu Fahrzeug, Leasingvertrag, Laufleistung, Zustand und Schäden müssen vollständig und wahr sein. Änderungen sind nachzuführen, insbesondere beim Kilometerstand, bei Schäden und bei der Verfügbarkeit. Easy Leasy kann unvollständige, irreführende oder nicht mehr aktuelle Inserate ohne Vorankündigung anpassen, ausblenden oder löschen. 3.3 Ein Inserat ist keine Zusicherung, dass die Leasinggesellschaft einer Übernahme zustimmt oder dass die inserierten Konditionen unverändert übernommen werden. 3.4 Wer eine Anfrage stellt, bekundet ernsthaftes Interesse an einer Übernahme und macht wahrheitsgemässe Angaben zu Person, Wohnsitz und finanziellen Verhältnissen. Easy Leasy prüft Anfragen und leitet nur geprüfte Interessentinnen und Interessenten an den Abgeber weiter. 3.5 Easy Leasy ist berechtigt, nach einer Anfrage die Bonität des Übernehmers über eine Wirtschaftsauskunftei (CRIF) zu prüfen. Grundlage ist das berechtigte Interesse von Easy Leasy und des Abgebers, nur tragfähige Übernahmen weiterzuverfolgen. Das Ergebnis dient ausschliesslich der Vermittlung. Dem Abgeber teilt Easy Leasy nur mit, ob eine Interessentin oder ein Interessent geprüft ist, nicht den Inhalt der Auskunft. Die Kreditfähigkeitsprüfung nach Konsumkreditgesetz nimmt die Leasinggesellschaft selbst vor; die Prüfung durch Easy Leasy ersetzt sie nicht. 3.6 Anfrage, Prüfung und Besichtigung sind für den Übernehmer kostenlos.

    Art. 4 Erfolgsgebühr und Vermittlungsbedingungen

    4.1 Für die Vermittlung schuldet der Abgeber Easy Leasy eine Erfolgsgebühr von CHF 500 pro Fahrzeug. Sie ist einmalig geschuldet und wird fällig, sobald die Leasinggesellschaft bestätigt, dass der Abgeber aus seinem Leasingvertrag entlassen ist, und diese Übernahme auf einen vermittelten Kontakt zurückgeht. 4.2 Die Erfolgsgebühr hängt an der Entlassung des Abgebers aus seinem Leasingvertrag, nicht an der Form der Übernahme. Sie ist deshalb auch geschuldet, wenn ein vermittelter Kontakt den Abgeber auf anderem Weg aus dem Vertrag bringt, etwa durch den Kauf des Fahrzeugs. 4.3 Der Übernehmer schuldet Easy Leasy für die Vermittlung nichts. Er trägt die Gebühren der Leasinggesellschaft für Prüfung und Übertragung, die Kosten des Strassenverkehrsamts sowie eine allfällige, mit dem Abgeber vereinbarte Anzahlung. 4.4 Bevor Easy Leasy dem Abgeber eine geprüfte Interessentin oder einen geprüften Interessenten nennt, bestätigt der Abgeber die Vermittlungsbedingungen für sein Fahrzeug online: Erfolgsgebühr und Fälligkeit, Rechnungsstellung, Umgehungsverbot, Terminregeln sowie seine Angaben- und Mitwirkungspflichten. Die Bestätigung erfolgt über einen persönlichen Link, wird mit Zeitpunkt protokolliert und per E-Mail bestätigt. Sie gilt für alle Interessentinnen und Interessenten auf dieses Fahrzeug. Ohne Bestätigung nennt Easy Leasy keine Interessentin und keinen Interessenten. 4.5 Easy Leasy stellt die Rechnung am Tag, an dem die Leasinggesellschaft die Übernahme bestätigt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Abgeber einen Verzugszins von 5 % pro Jahr und eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung; Inkassokosten gehen zu seinen Lasten. 4.6 Kommt keine Übernahme zustande, schuldet der Abgeber Easy Leasy nichts. Vorbehalten bleiben bestellte Zusatzleistungen nach Art. 7 und die Ausfallpauschale nach Art. 6. 4.7 Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer.

    Art. 5 Umgehungsverbot

    5.1 Abgeber und Übernehmer verpflichten sich, einen vermittelten Kontakt nicht unter Umgehung von Easy Leasy abzuwickeln, weder direkt noch über Dritte und unabhängig von der rechtlichen Form. Das Verbot gilt während 12 Monaten ab Vermittlung des Kontakts und bleibt bei Löschung des Inserats oder Beendigung des Nutzungsverhältnisses bestehen. 5.2 Als Umgehung gilt insbesondere, wenn ein vermittelter Übernehmer das Fahrzeug übernimmt oder kauft, ohne dass Easy Leasy darüber informiert wird, oder wenn die Parteien die Übernahme so gestalten, dass die Erfolgsgebühr vermieden wird. 5.3 Wer gegen das Umgehungsverbot verstösst, schuldet Easy Leasy eine Konventionalstrafe von CHF 2'000. Beim Abgeber bleibt die Erfolgsgebühr daneben geschuldet. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

    Art. 6 Termine und Ausfallpauschale

    6.1 Besichtigungen und Übergaben koordiniert Easy Leasy. Ein Termin gilt als vereinbart, sobald alle Beteiligten ihn in Textform bestätigt haben. 6.2 Ein bestätigter Termin, an dem Easy Leasy vor Ort teilnimmt, kann bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Die Absage erfolgt in Textform an Easy Leasy. 6.3 Wer einen solchen Termin nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig absagt, schuldet Easy Leasy eine Ausfallpauschale von CHF 150 für Anfahrt und Zeitaufwand. Sie gilt für Abgeber und Übernehmer gleichermassen. Ausgenommen sind Absagen aus Gründen, welche die betroffene Person nicht zu vertreten hat und belegt.

    Art. 7 Zusatzleistungen

    7.1 Easy Leasy bietet kostenpflichtige Zusatzleistungen an, namentlich das Spotlight-Inserat und den Technik-Check. Leistungsumfang und Preise stehen auf der Preisseite. Die Bezahlung erfolgt vorab per Karte oder TWINT über den Zahlungsdienstleister Stripe. 7.2 Der Technik-Check wird von einem Partnerbetrieb durchgeführt. Der Bericht gibt den Zustand des Fahrzeugs am Prüftag wieder und ist keine Garantie. Für die Befunde des Partnerbetriebs haftet Easy Leasy nicht. 7.3 Kann Easy Leasy eine bezahlte Zusatzleistung nicht erbringen, wird der Betrag zurückerstattet. Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn die Nutzerin oder der Nutzer die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder das Inserat während eines gebuchten Spotlight-Zeitraums ausblendet, löscht oder als übernommen markiert. 7.4 Das Schweizer Recht sieht für online bestellte Dienstleistungen kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Mit der Bezahlung beginnt Easy Leasy mit der Ausführung. 7.5 Das Qualitätssiegel «TOP» vergibt Easy Leasy nach eigenem Ermessen. Es ist nicht käuflich.

    Art. 8 Nutzerinhalte

    8.1 Die Nutzerin oder der Nutzer ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die sie oder er auf der Plattform hochlädt oder veröffentlicht, insbesondere Texte, Bilder und Dokumente (nachfolgend «Nutzerinhalte»). 8.2 Die Nutzerin oder der Nutzer gewährleistet, über die erforderlichen Rechte an den Nutzerinhalten zu verfügen, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, dass keine Personen ohne deren Einwilligung abgebildet sind und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstossen. 8.3 Mit dem Hochladen räumt die Nutzerin oder der Nutzer Easy Leasy das nicht ausschliessliche, unentgeltliche Recht ein, die Nutzerinhalte zur Darstellung und Vermarktung des Inserats auf der Plattform, in Suchmaschinen und in den eigenen Kanälen von Easy Leasy zu nutzen und zu vervielfältigen. Das Recht endet mit der Löschung des Inserats; Sicherungskopien und bereits veröffentlichte Beiträge bleiben davon unberührt. 8.4 Easy Leasy prüft Nutzerinhalte nicht systematisch und kann sie jederzeit entfernen, wenn der Verdacht auf eine Rechtsverletzung besteht oder sachliche Gründe dafür sprechen. Für Ansprüche Dritter aus Nutzerinhalten hält die verantwortliche Nutzerin oder der verantwortliche Nutzer Easy Leasy schadlos.

    Art. 9 Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer, Sperrung

    9.1 Nutzerinnen und Nutzer verwenden die Plattform nur für den vorgesehenen Zweck. Untersagt sind insbesondere falsche oder irreführende Angaben, Inserate ohne Berechtigung, die Kontaktaufnahme mit anderen Nutzerinnen und Nutzern ausserhalb des Vermittlungsprozesses zum Zweck der Umgehung, automatisierte Abfragen sowie das Kopieren von Inseratsdaten. 9.2 Abgeber und Übernehmer wirken an der Vermittlung mit: Sie antworten innert nützlicher Frist, stellen die für die Übernahme nötigen Unterlagen bereit und informieren Easy Leasy unverzüglich über Änderungen, über den Kontakt mit der Leasinggesellschaft und über deren Entscheid. Der Abgeber erteilt Easy Leasy auf Verlangen eine Vollmacht, um bei der Leasinggesellschaft den Stand der Übernahme abzufragen. 9.3 Easy Leasy kann Nutzerkonten und Inserate bei Verstössen gegen diese AGB oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ohne Vorankündigung sperren oder löschen.

    Art. 10 Haftung

    10.1 Easy Leasy vermittelt und begleitet. Easy Leasy haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Inseraten und Anfragen, für den Zustand des Fahrzeugs, für die Bonität und Vertragstreue der anderen Partei, für den Entscheid der Leasinggesellschaft und für das Zustandekommen oder Scheitern einer Übernahme. 10.2 Für Leistungen Dritter, auf die Easy Leasy hinweist oder die Easy Leasy vermittelt, etwa Wirtschaftsauskunftei, Prüfbetrieb oder Zahlungsdienstleister, haftet Easy Leasy nicht. 10.3 Easy Leasy bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert sie aber nicht. Für Unterbrüche durch Wartung, Störungen oder höhere Gewalt haftet Easy Leasy nicht. 10.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Easy Leasy auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

    Art. 11 Datenschutz

    11.1 Easy Leasy bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Einzelheiten, auch zur Bonitätsprüfung über CRIF und zur Weitergabe von Daten an die Leasinggesellschaft, regelt die Datenschutzerklärung auf easy-leasy.ch. 11.2 Die Bestätigung der Vermittlungsbedingungen nach Art. 4.4 speichert Easy Leasy mit Zeitpunkt, Name, Adresse und technischen Angaben als Nachweis der Vereinbarung.

    Art. 12 Laufzeit und Beendigung

    12.1 Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Registrierung oder der ersten Nutzung und läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzerinnen und Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen. Easy Leasy kann das Nutzungsverhältnis jederzeit in Textform beenden. 12.2 Die Beendigung lässt laufende Vermittlungen unberührt. Die Erfolgsgebühr nach Art. 4 und das Umgehungsverbot nach Art. 5 gelten für vermittelte Kontakte während der 12 Monate nach Art. 5.1 weiter. 12.3 Easy Leasy kann Inserate ausblenden oder löschen, deren Leasingvertrag abgelaufen ist, die nicht mehr aktuell sind oder deren Abgeber auf Rückfragen nicht reagiert.

    Art. 13 Geistiges Eigentum

    Design, Texte, Logos, Software und Datenbank der Plattform sind Eigentum von Easy Leasy oder lizenziert und urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ausserhalb des bestimmungsgemässen Gebrauchs, insbesondere das Auslesen, Kopieren oder kommerzielle Verwerten von Inseratsdaten, ist ohne schriftliche Zustimmung von Easy Leasy untersagt.

    Art. 14 Schlussbestimmungen

    14.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. 14.2 Gerichtsstand ist Zug. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten. 14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt. 14.4 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

    Stand: Oktober 2026 (Fassung 2026-10). Massgebend ist die deutsche Fassung.